Standorte REMONDIS-Gruppe

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Was gehört zur Abfallart Elektro(nik)geräte, was nicht?

Zur Abfallart Elektro(nik)altgeräte zählen gebrauchte elektrische und elektronische Geräte aus Haushalten sowie aus Gewerbe und Industrie, die unter anderem gefährliche Bauteile enthalten. Im Detail gehören dazu:

Bügeleisen

CD-Player

Drucker

DVD-Player

Eierkocher

Elektromotoren

Elektrowerkzeuge

Elektronisches Spielzeug

EDV-Kleingeräte inkl. Zubehör

Fernseher und Monitore

Föne

Gefriertruhen

Geldautomaten

Geldspielgeräte

Großrechenanlagen

Handys und Smartphones

Haushaltsgroßgeräte

Herde

Kaffeemaschinen

Kameras

Kleinelektrogeräte

Kopierer

Kühlschränke und Kühlgeräte

Labor- und Krankenhausgeräte

Mess- und Regeltechnik

Modems

Mikrowellen

Mixer

PCs

Phonogeräte

Plattenspieler

Radios

Schaltschränke

Schreib- und Rechenmaschinen

Spülmaschinen

Staubsauger

Tastaturen

Telefax- und Rechengeräte

Telefonanlagen

Toaster

Tonbandgeräte

Ventilatoren

Verstärker

Videorecorder

Waschmaschinen

Wäschetrockner

CDs // DVDs

Batterien // Akkus

Geräte mit Flüssigkeiten

Leuchtstoffröhren

Metalle

Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da

Sortierhinweise zur Abfallart Elektro(nik)geräte

Die Vermeidung, Reduzierung und das Recycling von Elektro(nik)altgeräten wird in der EU durch die WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) geregelt. Sie schreibt vor, dass Elektro(nik)altgeräte nach sechs Gerätekategorien bzw. Sammelgruppen unterschieden werden, um eine möglichst effiziente und ressourcenschonende Verwertung zu erzielen.

Sammelgruppe 1: Wärmeüberträger (Kühl- und Gefrierschränke, Klimageräte)
Sammelgruppe 2: Bildschirmgeräte (Fernseher, Monitore)
Sammelgruppe 3: Lampen (Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, LEDs)
Sammelgruppe 4: Großgeräte (> 50 cm Kantenlänge)
Sammelgruppe 5: Kleingeräte (< 50 cm Kantenlänge)
Sammelgruppe 6: Photovoltaikmodule (Solarpaneele)

Fakten rund um die Abfallart Elektro(nik)geräte

Die WEEE-Richtlinie wurde 2002 vom Europäischen Parlament aufgrund der stetig steigenden Menge an Elektro- und Elektronikaltgeräten erlassen. Sie basiert auf der Produktverantwortung und nimmt vor allem Hersteller und Vertreiber in die Pflicht. Während der gesamten Lebensdauer tragen sie für ihre Produkte die abfallwirtschaftliche Verantwortung:

  • Sie müssen für die Behandlung und Verwertung der Altgeräte sorgen
  • Wenn sie ein neues Gerät auf den Markt bringen, verpflichten sie sich, die spätere umweltgerechte Entsorgung zu finanzieren
  • Sie müssen festgelegte Verwertungsquoten für Sammlung und Recycling erreichen
  • Sie tragen die Verantwortung für eine Kennzeichnung der Altgeräte mit dem WEEE-Symbol und einer Herstelleridentifikation
  • Vertreiber müssen unter bestimmten Bedingungen auch Altgeräte aus privaten Haushalten kostenfrei zurücknehmen

 

Als neutrale Clearingstelle fungiert in Deutschland die Stiftung Ear (Elektroaltgeräte-Register). Sie registriert alle Hersteller von Elektro- und Elektronikaltgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den Sammel- und Übergabestellen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Dort kann der Bürger seine Elektronikaltgeräte kostenlos abgeben.

Recyclingwege der Abfallart Elektro(nik)geräte

Die Verwertungsprozesse der Altgeräte unterscheiden sich je nach Sammelgruppe. Im Mittelpunkt der REMONDIS-Dienstleistungen stehen Rückbauzentren, wo ausgediente Geräte nahezu jeder Kategorie speziell konzipierte Recyclingprozesse und Zerlegelinien durchlaufen. Dabei werden die enthaltenen Stoffe voneinander getrennt, um Wertstoffe zurück in einen nachhaltigen Stoffkreislauf zu bringen und Schadstoffe sicher zu beseitigen – beides mit dem bestmöglich ökologischen und ökonomischen Ergebnis.

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Wenn es um gesetzeskonforme Aufbereitung und Entsorgung von Elektroaltgeräten geht, ist REMONDIS immer der richtige Partner.

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