Standorte REMONDIS-Gruppe

Die Adressen aller REMONDIS-Unternehmen und -Niederlassungen weltweit finden Sie unter:

remondis-standorte.de

Unser Winterdienst lässt Schnee und Eis keine Chance

Ob gewerblicher Betrieb oder Industriestandort – mit unserem Winterdienst halten wir Ihr Grundstück samt Zufahrten, Parkplätzen, Fußwegen und Treppen zuverlässig eis- bzw. schneefrei. So ist die Sicherheit Ihrer Besucher und Beschäftigten auch bei Frost und Schneefall jederzeit gewährleistet. Zudem müssen Sie für die Aufgaben im Bereich Winterdienst keine eigenen Mitarbeiter abstellen. Jeder in Ihrem Betrieb kann durchweg das tun, wofür er eigentlich bezahlt wird und was er am besten kann. Das ist übrigens nicht nur eine Frage der Effizienz, sondern auch der Qualität. Für einen Winterdienst braucht es professionelles Know-how. Unser Tipp: Nehmen Sie das Thema Winterdienst nicht auf die leichte Schulter und sorgen Sie durch uns für eine garantiert ordnungsgemäße Durchführung. Hierzu sind Sie übrigens als Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet.

Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da

Gerne stellen wir Ihnen unsere Leistungen im Bereich Winterdienst näher vor. Jetzt persönliche Beratung oder Info-Paket anfordern.

Sprechen Sie uns an

Wie Sie vom REMONDIS-Winterdienst profitieren

Erfüllung Ihrer Fürsorgepflicht

Stürze aufgrund nicht geräumter bzw. vom Eis befreiter Flächen auf Ihrem Grundstück können teuer werden. Wenn Sie mit uns vorsorgen, sind Sie juristisch auf der sicheren Seite.

Schneller als Blitzeis

Wir denken mit und vor. Dazu gehört auch, dass wir die Wetterprognose stets im Blick haben. So sind wir garantiert immer sofort zur Stelle, wenn es nötig ist.

Modernes Equipment

Dank modernster Technik erledigen wir Streu- und Räumaufgaben in höchster Qualität und Präzision. Streumittel können wir grammgenau dosieren.

Kein Aufwand, keine Materialkosten

Keiner Ihrer Beschäftigten muss früher kommen, um vor Arbeitsbeginn zu streuen oder Schnee zu schaufeln. Zudem sparen Sie die dafür nötigen Betriebsmittel.

Kleiner juristischer Exkurs zum Thema Winterdienst

Das Arbeitsschutzgesetz (§ 3 und § 4 ArbSchG) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (§ 2 DGUV V1) besagen, dass Arbeitgeber grundlegend eine Obhuts- und Fürsorgepflicht haben. Diese beinhaltet, dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmer auf dem Betriebsgelände keinen unnötigen, zu vermeidenden Gefahren ausgesetzt sind. Glätte durch Schnee oder Eis fällt definitiv in diese Kategorie, da sie durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden kann. Zwar sind auch Arbeitnehmer dazu verpflichtet, bei Winterbedingungen besondere Vorsicht walten zu lassen und ihr Verhalten anzupassen, eine juristische Sicherheit ergibt sich daraus für Sie jedoch nicht. Fakt ist: Kommt es zu Unfällen oder Stürzen, weil vor allem zentrale Wege nicht geräumt und enteist wurden, kann es für den Arbeitgeber unangenehm werden. Gegebenenfalls drohen unschöne juristische Auseinandersetzungen und Schmerzensgeldforderungen.

Mit unserem Winterdienst kommen Sie Ihrer Verantwortung garantiert nach und schützen nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern auch sich selbst.

Jetzt Angebot anfordern

Das könnte Sie noch interessieren

Werksreinigung
Alles, damit Ihr Betriebsgelände in echtem Glanz erstrahlt und die Sicherheit von Beschäftigten und Besuchern gewährleistet ist.

Grünanlagenpflege
Grünanlagenpflege von REMONDIS. Für einen perfekten ersten Eindruck das ganze Jahr über. Jetzt über unsere Leistungen für Unternehmen informieren!

Facilitymanagement
Zuverlässig und wirtschaftlich effiziente Erledigung vielfältigster Aufgaben in und an Objektgebäuden. Mit moderner Technik und geschulten Mitarbeitern.


Immer auf dem Laufenden bleiben und aktuelle Angebote sichern. Mit unserem Newsletter.

Jetzt anmelden

REMONDIS GmbH & Co. KG